Haftung für Umsatzsteuerschulden bei der Abtretung, Pfändung und Verpfändung von Forderungen
Haftung für Umsatzsteuerschulden bei der Abtretung, Pfändung und Verpfändung von Forderungen

Haftung für Umsatzsteuerschulden bei der Abtretung, Pfändung und Verpfändung von Forderungen

Beitrag, Deutsch, 7 Seiten, Umsatzsteuer-Rundschau

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2004

Seitenangabe: 633-639


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Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.2003 wurden neben zahlreichen sonstigen Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht auch neue Haftungstatbestände in das Gesetz aufgenommen. § 13c UStG regelt seitdem die Haftung bei der Abtretung, Pfändung oder Verpfändung von Forderungen aus steuerpflichtigen Leistungen. In der Besteuerungspraxis -- insbesondere bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten -- bereitet die Anwendung der Neuregelung teilweise erhebliche Schwierigkeiten, da der gesetzliche Haftungstatbestand über das eigentliche Regelungsbedürfnis hinausgeht. Die hiermit verbundenen Haftungsrisiken verschlechtern die Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen. In seinem Schreiben vom 24.5.2004 nimmt das BMF ausführlich zur Anwendung der Vorschrift Stellung. Während einige Fragen sachgerecht gelöst werden, bleiben andere Problembereiche unbearbeitet oder erweisen sich weiterhin als kritisch. In dem Beitrag werden wesentliche Aspekte diskutiert und die nach wie vor strittigen Punkte dargestellt.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

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