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Krankgeld ist eine Lohnersatzleistung, welche die Krankenkasse Ihrem arbeitsunfähigen Versicherten zahlt, sobald dessen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber durch Maximaldauerüberschreitung (6 Wochen) erloschen ist. Krankengeld wird innerhalb einer Frist von drei Jahren nur für einen Zeitraum von maximal 78 Wochen gezahlt.
Eine von der Erstdiagnose unabhängige Neuerkrankung kann die Leistungsdauer nicht erweitern.
Leistungen wie Fortzahlung des Arbeitsentgelts, Beziehung von anderen Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Übergangsgeld und andere lassen den Krankengeldsanspruch ruhen.
DE, Hamburg
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Frank Sievert
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