Laserschutzbeauftragter - Fortbildung
Laserschutzbeauftragter - Fortbildung

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Seminar


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Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Geschäftsstelle Dresden

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG,
Geschäftsstelle Dresden

Telefon: +49-351-42777-87

Telefax: +49-351-42777-89

tuev-nord.de/de/weiterbildung

Preis: 702,10 € inkl. gesetzl. MwSt.

Kontaktanfrage

Fortbildung für Laserschutzbeauftragte: Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse für technische Anwendungen und kommen Sie der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung nach. Sie halten Ihr für die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgaben notwendiges Fachwissen aktuell und auf dem neuesten Stand: Durch die Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sind alle zum Laserschutzbeauftragten bestellten Personen zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Hiermit wird sichergestellt, dass der Laserschutzbeauftragte sein Fachwissen auf dem aktuellen Stand hält.

Diese Regelung betrifft nicht nur neu bestellte Laserschutzbeauftragte, sondern auch Personen, die schon in der Vergangenheit mit dieser Aufgabe betreut waren und diese auch zukünftig weiterhin ausüben werden.

Weiterhin sind in der OStrV die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten definiert. Neben der Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Durchführung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen muss der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb der eingesetzten Laser gewährleisten.



Inhalt

Erweiterung der Kenntnisse mit Bezug auf den aktuellen Stand der Technik
- Arbeitsschutzgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (hinsichtlich CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung, insbesondere bei ?Eigenbau?)
- aktuelle Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Gefahrstoff- und Umweltschutzrecht (hinsichtlich möglicher Sekundär-Risiken durch die Anwendungsprozesse und Entsorgung von Nebenprodukten)

Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen nach
- Arbeitsstättenregeln
- TRBS 1203
- TROS Laserstrahlung, Anhang 1
- DIN EN 60825-1:2015-07

Erfahrungsaustausch und Diskussion



Zielgruppe

Laserschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ihre Kenntnisse aktualisieren wollen

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
19.04.2024
Dresden
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