Lieber intern klären, als die Öffentlichkeit teilhaben lassen
Lieber intern klären, als die Öffentlichkeit teilhaben lassen

Lieber intern klären, als die Öffentlichkeit teilhaben lassen

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Verlag Recht und Wirtschaft GmbH

Autor: Dirk Petri

Erscheinungsdatum: 2008

Seitenangabe: 1673


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Die Firmeninformation gibt Hinweise dazu, wie sich Firmen für den Fall des (möglichen) Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu verhalten haben. Hier sind zwei Fallgestaltungen auseinanderzuhalten. Einem Mitarbeiter des Unternehmens kann dieser Vorwurf gemacht werden oder ein am Markt konkurierendes Unternehmen erstattet gegen das eigene Unternehmen Strafanzeige mit dem Vorwurf der Betriebsspionage.

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