Beitrag, Deutsch
Autor: Gaius von der Locht, RA, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Erscheinungsdatum: 2023
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Das deutsche "Hinweisgeberschutzgesetz" (HinSchG), das am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, ist durch den Vermittlungsausschuß gegangen und mit Änderungen zu 02.7.2023 wirksam. Bußgelder bis € 50.000.- werden erst ab 01.12.2023 erhoben.
Dieses Gesetz soll Hinweisgeber:innen, die Verstöße gegen das Recht aufdecken, schützen. Das Gesetz regelt den Schutz von Whistleblowern und sieht insbesondere vor, dass Arbeitnehmer:innen sowie bestimmte andere Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder standen, bestimmte Informationen über Verstöße gegen geltendes Recht melden können, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz enthält unter anderem die Pflicht für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, „Meldestellen“ einzurichten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht die Möglichkeit vor, eine interne Hinweisstelle einzurichten, die von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin betreut wird.
Die Einrichtung einer internen Hinweisstelle durch einen Rechtsanwalt kann mehrere Vorteile haben. Der Rechtsanwalt kann sicherstellen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz und u.a. die DSGVO korrekt angewendet werden und Interessenkonflikte vermeiden. Zudem kann er oder sie die Vertraulichkeit und Anonymität der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber gewährleisten und ihnen rechtlichen Rat und Schutz bieten.
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Gaius von der Locht, RA, Fachanwalt für Arbeitsrecht
DE, Tutzing
Fachanwalt Arbeitsrecht,Familienrecht und Steuerrecht
Von der Locht-Ochsner Rechtsanwaltskanzlei Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht
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