Patientenverfügung

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Patientenverfügung

Definition Patientenverfügung

Besieht man die Entwicklung der Bevölkerung, dann wird der Mensch immer älter wobei es in der letzten Lebensphase oftmals zu schweren Erkrankungen kommt. Für viele Menschen ist es daher eine Beruhigung, dass man durch eine Patientenverfügung die Krankenversorgung nach eigenen Wünschen absichern kann, wenn man nicht mehr selbst in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen. Hierbei handelt es sich vor allem um die moderne Gerätemedizin, die das Leben verlängern kann. So wünschen sich viele Menschen lieber einen humanen Tod, als das lange Dahinsiechen an Geräten. Aber auch die Absicherung der Pflege kann wichtig sein, damit Krankheiten wie Demenz nicht dafür sorgen, dass man von seinen Angehörigen einfach nur in ein günstiges Pflegeheim abgeschoben wird. Hat man einen zuverlässigen Menschen in der Familie oder einen Lebenspartner, mit dem man nicht verheiratet ist, dann sorgt die Patientenverfügung dafür, dass man genau von dieser Person gepflegt werden kann oder diese Person im Bedarfsfall über mögliche pflegerische und medizinische Maßnahmen entscheidet.

Jeder Mensch, der voll geschäftsfähig ist, kann eine Patientenverfügung für sich abgeben, dies muss in schriftlicher Form erfolgen wobei dazu auch Vordrucke genutzt werden können. Wer nicht schreiben kann oder dazu nicht mehr in der Lage ist, der muss seine Patientenverfügung von einem Notar beglaubigen lassen. Möchte man die gegebene Verfügung aber wieder ändern, dann kann dies zu jeder Zeit formlos geschehen.

Wann ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
Gerade für Menschen, die schon Familienmitglieder hatten, die unter vererbbaren Krankheiten gelitten haben, sollte eine Patientenverfügung immer eine Überlegung sein. Und je älter der Mensch wird, umso höher kann die Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung steigen, auch dies sollte jeder Mensch bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Menschen, die in gefährlichen Arbeitsbereichen tätig sind oder die bei der täglichen Fahrt zur Arbeit immer wieder in Gefahrensituationen geraten, sollten ebenfalls daran denken, ihr Leben im Krankheitsfall gut abzusichern. Natürlich kann es hierbei auch zu Missbrauch kommen, wenn erwachsene  Kinder ihre Eltern eine Patientenverfügung unterschreiben und sich damit das Recht zugestehen lassen, die Eltern in ein Heim abzuschieben, obwohl diese selbst das gar nicht wollen. Durch die Patientenverfügung kann man also Vorsorge für einen humanen Lebensabend treffen.

Auch junge Menschen können sich durch eine Patientenverfügung dagegen absichern, dass sie im Krankheitsfall nicht durch ungewünschte medizinische oder pflegerische Maßnahmen entgegen ihren Wünschen versorgt werden.

Was ist beim Verfassen einer Patientenverfügung wichtig?
Beim Verfassen einer Patientenverfügung ist ein Expertenrat besonders hilfreich, da der Experte die richtigen Formulierungen und Abgrenzungen aufzeigen kann. So kann man sich sicher sein, dass man im Krankheitsfall wirklich diejenige Pflege und medizinische Betreuung erlangt, die man sich für sich wünscht. Der Experte kann auch Auskunft über die Notwendigkeit einer notariellen Beglaubigung geben oder Vorlagen und Muster zur Verfügung stellen, mit denen man seine Patientenverfügung genau nach seinen Wünschen ausfüllen kann.
 


 
Eine Patientenverfügung ist wichtig und wird regelmäßig anerkannt.
Der Autor warnt aber vor der bloßen Verwendung von Vordrucken, denn später muss der Richter entscheiden, ob diese Verfügung wirklich den Willen des dann zu Betreuenden darstellt. Dies ist dann häufig nicht der Fall was folgendes Beispiel erklärt:
In einer solchen Verfügung muss zur entsprechenden Wirksamkeit der Passage der § 1904 BGB ausdrücklich benannt werden.
Der Richter muss sodann entscheiden, ob dem Verfügenden nicht nur der Text des § 1904 BGB bekannt war, sondern auch dessen umfangreiche Bedeutung und Tragweite.
Soltle der Richter zu der Überzeugung kommen, dass dies dem Verfügenden nicht vollständig bekannt war, dann war die Erklärung/ Verfügung nicht dessen Wille, also keine wirksame Willenerklärung, also vollständig unwirksam.
Solche gerichtliche Entscheidungen gibt es.

  • Mag. rer. publ. Johannes Hakes

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