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Ein Unternehmen kann in einer Vielzahl verschiedener Rechtsformen betrieben werden. Je nach Unternehmensgegenstand steht ggf. nur eine beschränkte Auswahl von Rechtsformen zur Verfügung (z.B. Rechtsanwälte, Versicherungen, Banken).
Die Frage, welche Rechtsform gewählt wird, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Es kommt auf steuerliche, rechtliche und ggf. auch sonstige wirtschaftliche Aspekte an.
Die Effektive Steuerbelastung des Unternehmens und seiner Anteilseigner ist je nach Rechtsform unterschiedlich. Bestimmte Rechtsformen führen etwa dazu, dass steuerlich gewerbliche Einkünfte vorliegen, auch wenn an sich keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Sowohl bei Unternehmensgründung, als auch während dessen Bestehens oder im zeitlichen Umfeld einer (Teil-)Unternehmensveräußerung ist die Rechtsformspezifische Steuerbelastung zu ermitteln, um die steuerlich sinnvolle Rechtsform zu finden.
Neben steuerlichen Aspekten spielen auch vielfältige rechtliche Auswirkungen und Voraussetzungen eine Rolle. So ist etwa die persönliche Haftung des Unternehmers rechtsformabhängig. Ferner sind die Kompetenzen der jeweiligen Organe unterscheidlich ausgestaltet; während beispeielsweise bei der GmbH weitreichende Kompetenzen bei der Gesellschafterversammlung liegen, sind bei der AG viele Kompetenzen dem Aufsichtsrat übertragen.
Die Möglichkeiten, von den gesetzlichen Regelungen der Gesellschaftsverfassung im Gesellschaftsvertrag abzuweichen, sind je nach Rechtsform unterschiedlich. Die Wahl der Rechtsform ist auch davon abhängig zu machen, wie Kapital aufgebracht werden soll oder ob eine Verkehrsfähigkeit der Anteile von Bedeutung ist.
Schließlich können auch weitere Gründe, nicht zuletzt auch die Außenwirkung auf Kunden und Geschäftspartner die Rechtsformwahl beeinflussen.
Die verschiedenen Faktoren sind zu prüfen und zu gewichten. Nur dann kann die im Einzelfall optimale Rechtsform gefunden werden.
Während die Rechtsform bei der Unternehmensgründung grundsätzlich unproblematisch gewählt werden kann, sind bei einerm später beabsichtigten Wechsel der Rechtsform rechtliche wie steuerliche rahmenbedingungen genau zu beachten. Der Rechtsformwechsel kann sich nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes vollziehen, aber auch außerhalb des UmwG.
Steuerlich ist ggf. das Umwangslungssteuergesetz einschlägig; in steuerlicher Sicht kommt es vor allem auch darauf an, ob bei dem Rechtsformwechsel steuerrelevante Gewinne entstehen (was im Einzelfall durchaus gewünscht sein kann).
Rechtsformoptimierung bedeutet also, unter Berücksichtigung der rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Rahmenbedingungen die im Einzelfall beste Rechtsform zu finden und das Unternehmen in dieser Rechtsform zu gründen oder ggf. in die Rechtsform umzuwandeln.
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DE, Aachen
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Wenzler Fachanwalt Fachkanzlei für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
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