Steuerbilanzielle Bewertung von Stillhalterverpflichtungen aus Optionsgeschäften
Steuerbilanzielle Bewertung von Stillhalterverpflichtungen aus Optionsgeschäften

Steuerbilanzielle Bewertung von Stillhalterverpflichtungen aus Optionsgeschäften

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, DER BETRIEB

Autor: Klaus D. Hahne

Herausgeber / Co-Autor: Petra Liepolt

Erscheinungsdatum: 2006

Seitenangabe: 1329 - 1334


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Mit seiner Entscheidung vom 18. 12. 2002 hat der BFH grundsätzlich zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Optionsgeschäften Stellung genommen. Richtungsweisend sind dabei seine Ausführungen zur Beendung des Schwebezustands eines Optionsgeschäfts mit vollständiger Zahlung der Optionsprämie durch den Berechtigten. In Folge dessen finden auch die Grundsätze der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte keine Anwendung auf solche Optionsgeschäfte. Um aber eine den Grundsätzen des Realisationsprinzips widersprechende erfolgswirksame Vereinnahmung der Optionsprämie zu vermeiden, hat der Stillhalter nach Auffassung des BFH während der Laufzeit des Optionsgeschäfts seine Leistungsverpflichtung zu passivieren.
Der BFH musste in seiner Entscheidung nicht dezidiert zu der Bewertung der zu passivierenden Sachleistungsverpflichtung Stellung nehmen. Zu dieser Thematik ergeben sich aber in der Besteuerungspraxis eine Reihe von Zweifelsfragen. Diese betreffen insbesondere die folgenden Problembereiche:

  •  Ausweis von drohenden Verlusten des Stillhalters aus dem Optionsgeschäft zum Bilanzstichtag
  • Ermittlung / Quantifizierung dieser Verlustrisiken
  • Abzinsung von Verbindlichkeiten aus langfristigen Optionsgeschäften

In der Untersuchung wird aufgezeigt, dass die richtungsweisende Entscheidung des BFH zur Beendung des Schwebezustands von Optionsgeschäften mit Zahlung der Optionsprämie unmittelbare Auswirkungen auf die vorgenannten Bewertungsfragen hat.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

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Klaus D. Hahne

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