Streit um Betriebsrenten im Lufthansa-Konzern
Streit um Betriebsrenten im Lufthansa-Konzern

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Firmeninformation, Deutsch, Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner

Autor: Martin Müller

Erscheinungsdatum: 08.05.2007


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Streit um Betriebsrenten im Lufthansa-Konzern


Die Bedeutung von Betriebsrenten wird immer größer. Die sozialen Sicherungssysteme kommen durch den demographischen Wandel an ihre Grenzen, unser Gesetzgeber reagierte durch eine Stärkung der betrieblichen Altersver-sorgung. Immer mehr Unternehmen und Mitarbeiter folgen ihm, weil sie erkannt haben, dass man letztlich in die eigene Zukunft investieren muss bevor es zu spät ist.

Soweit die Theorie. In der Praxis kommt es allerdings häufig zum Streit über die Höhe der Betriebsrente. Bei Eintritt des „Versorgungsfalls“ – so nennt sich rechtlich der Beginn der Rentenzahlung – wird dem Mitarbeiter häufig erst bewusst, dass er nicht so viel Rente bekommt, wie er sich jahrelang erhofft hat. Damit der Traum vom gut finanzierten Rentnerleben nicht zerplatzt, sind die Gerichte gefragt.

Ein solcher Fall beschäftigt gerade das Arbeits-gericht Frankfurt. Ein Unternehmen aus dem Lufthansa-Konzern (LSG Sky Chefs) hat Ver-sprechungen gemacht und nicht eingehalten. Die Richter müssen nun klären, ob der Arbeitgeber trotzdem zahlen muss, schließlich geht es um rund 350,00 € im Monat.

Der Fall könnte die Lufthansa viel Geld kosten, eine ganze Reihe ehemaliger Mitarbeiter sind betroffen und könnten sich ebenfalls gerichtlich zur Wehr setzen: seit Ende der Neunziger Jahre hat das Unternehmen ältere Mitarbeiter in Al-tersteilzeit geschickt und mit ihnen Altersteil-zeitverträge geschlossen.

In diesen Verträgen wurde unter anderem „garantiert“, dass die Betreffenden bei ihrem Ausscheiden eine Betriebsrente nach damaligem Recht bekommen sollten.


Der Clou an der Sache: inzwischen hat sich die Rechtslage geändert, die Lufthansa berechnet ihre Betriebsrenten seit Mitte 2003 nach einem völlig anderen System. Während die Renten früher von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) übernommen wurden, werden sie nun von einer eigenen Versorgungs-einrichtung der Lufthansa AG ausgezahlt.

Die berechnet und zahlt die Renten aber nach einer anderen Methode, ein direkter Vergleich kann zu Einbußen bei den Mitarbeitern führen.

So auch bei dem Fall, der die Frankfurter Richter gerade beschäftigt. Der Mitarbeiter hatte sich seinen Rentenbescheid aufmerksam durch-gesehen und bemerkt, dass er nach neuem Ver-sorgungsrecht rund 350,00 € schlechter stand als nach der alten VBL-Rente. Genau die jedoch hatte ihm die LSG in seinem Altersteilzeitvertrag aber zugesagt, den er sonst nicht unterschrieben hätte. Daran möchte sich heute leider niemand mehr erinnern, das Arbeitsgericht muss nun die Reichweite der damaligen Zusage überprüfen.

Merke: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wer eine Betriebsrente erhält, sollte sich auch schon im Vorfeld über deren Modalitäten informieren. Sonst könnte man unnötiges Geld verlieren.

Martin Müller
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Martin Müller

DE, Frankfurt am Main

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