Beitrag, Deutsch, 2 Seiten
Autor: Dr. Wolfgang Walter
Erscheinungsdatum: 01.10.2020
Quelle: GmbH-Rundschau 2020 Heft 19
Seitenangabe: 1098-1100
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Anm. zum Grundgerichtsbescheid des FG Hessen v. 14.05.2020: Ein ertragsteuerlicher Organträger wurde rückwirkend zum Beginn des auf den Verkauf folgenden Monats während eines laufenden Geschäftsjahres auf den Käufer upstream verschmolzen. Dies kommt vor, wenn vor dem Verkauf keine Zeit für ein Rumpfgeschäftsjahr mehr blieb. Das Finanzamt hatte eine Organschaft für das gesamte Geschäftsjahr abgelehnt. Nach der Auffassung des FG ist jedoch das Einkommen zum Übertragungsstichtag aufzuteilen mit der Folge, dass eine Organschaft bis dahin zum Verkäufer fortbestand und unmittelbar danach zum Käufer neu beginnen konnte (durchgehende Organschaft). Es ist zu hoffen, dass der BFH dies in der Revision bestätigt.
DE, Denkendorf/Stuttgart
Geschäftsführer
Rechtsanwaltskanzlei RA StB FAStR Dr. Wolfgang Walter
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