Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 25.04.2021
Quelle: Welt am Sonntag
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Verpflichtende Freiwilligkeit
„Testen, testen, testen“, lautete die Losung der Weltgesundheitsorganisation schon zu Beginn der Corona-Pandemie. Nach der neu gefassten Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber nun ihren Beschäftigten Testmöglichkeiten anbieten. Arbeitnehmer sind danach aber nicht verpflichtet, diese Tests auch durchzuführen. „Die Bundesregierung empfiehlt“ lediglich, von dem Angebot Gebrauch zu machen, heißt es dazu auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Eine Testpflicht kann sich aber aus anderen Vorgaben ergeben. Die sind ohne juristische Kenntnisse allerdings nur schwer zu verstehen. Das führt in der Praxis zu Problemen. (...)
DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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