Wenn der Gesetzgeber die Arbeit verweigert
Wenn der Gesetzgeber die Arbeit verweigert

Wenn der Gesetzgeber die Arbeit verweigert

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 09.04.2023

Quelle: Welt am Sonntag


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Wenn der Gesetzgeber die Arbeit verweigert
„Wir wollen Streiks nicht verbieten. Aber für die kritische Infrastruktur brauchen wir klare Regeln, um die Schäden für unbeteiligte Dritte so gering wie möglich zu halten“, meinte die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Gitta Connemann (CDU) Ende März in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Zuvor hatte sie in der WELT bereits ausgeführt, dass „bei Energieversorgung, Rettungsdiensten, Bahn oder Flughäfen … Streik das letzte Mittel sein“ muss. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte schon im Februar gesetzliche Regelungen für den Arbeitskampf angemahnt. Bei einigen Gewerkschaften führten diese Forderungen zu Empörung. Dabei sind sie weder neu noch spektakulär. Empörend ist allein die Arbeitsverweigerung des Gesetzgebers. (...)

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

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