
Der Bundestag hat am 14.3.2008 das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) verabschiedet. Nachdem das Gesetz am 25.4.2008 auch den Bundesrat passiert hat, wird es am 1.7.2008 in Kraft treten. Mit dem PflegeZG soll die Vereinbarkeit von Beschäftigung und familiärer Pflege verbessert werden. Dazu wurden zwei Beschäftigtenrechte gesetzlich verankert: das Recht auf eine Kurzzeitpflege in akut aufgetretenen Pflegesituationen und das Recht auf Inanspruchnahme einer Pflegezeit. Flankiert werden diese Rechte durch Befristungsregelungen und eine Sonderkündigungsschutzregelung. Der Beitrag stellt das PflegeZG im Überblick dar und gibt erste Anwendungshinweise.
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