Arbeitgeber:
Wenn eine Kündigung beabsichtigt ist, sollte der Arbeitgeber zuvor genau prüfen und sorgfältig vorgehen, damit die Kündigung auch ohne Abfindung sicher ist.
Arbeitnehmer:
Wenn eine Kündigung erfolgt, sollte sofort reagiert werden. Die Fristen laufen ansonsten unabänderlich.
Weiterführenden Themencenter zu "Kündigung":
Altersteilzeit, Arbeitslosengeld, Betriebsrat, Freistellung, Geschäftsführerabberufung, Mitarbeiterfehlverhalten, Mobbing, Personalabbau, Rechtsberatung für Personalmanagement, Sozialplan, Turnaround Management, Vorstandsabberufung, WeiterbeschäftigungsanspruchFolgende Themen sind zu "Kündigung" untergeordnet:
Abfindung, Abmahnung, Abwicklungsvertrag, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutzrecht, ÄnderungskündigungArbeitsrechtskanzlei Groll & Partner
Deutschland - 60322 Frankfurt am MainMit dieser Entscheidung vom 26. Mai 2009 führt der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) seine Rechtsprechung zu Altersdifferenzierungen in Sozialplänen fort. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG können die Betriebsparteien in...
Der Bundestag hat am 14.3.2008 das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) verabschiedet. Nachdem das Gesetz am 25.4.2008 auch den Bundesrat passiert hat, wird es am 1.7.2008 in Kraft treten. Mit dem PflegeZG soll die Vereinbarkeit von Beschäftigung und familiärer...