Die acht wichtigsten Punkte zum Fragerecht
Die acht wichtigsten Punkte zum Fragerecht

Die acht wichtigsten Punkte zum Fragerecht

Das Fragerecht des Arbeitgebers - Gewagt gefragt?

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, IWW Institut für Wirtschaftspublizistik

Autor: Dirk Helge Laskawy

Erscheinungsdatum: 01.06.2008

Quelle: Arbeitsrecht aktiv

Seitenangabe: 99-102


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Bei der Bewerberauswahl wird gerade auf Seiten des Arbeitgebers das zwischen ihm und dem jeweiligen Bewerber bestehende Spannungsverhältnis verkannt. Der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, sich im konkreten Einzelfall über die Eignung des zukünftigen Mitarbeiters für die vorgesehene Tätigkeit zu vergewissern und sich in diesem Zusammenhang auch nach dessen persönlichen Verhältnissen zu erkundigen. Der Bewerber hingegen ist daran interessiert, seine Privatsphäre zu wahren und zu verhindern, dass der Arbeitgeber Informationen abfragt, die vor allem sein Privatleben und gerade nicht seine Qualifikation, Eignung und Leistungsfähigkeit betreffen. Der Beitrag klärt "die Fronten".

Dirk Helge Laskawy

DE, Leipzig

Partner, FAArbR u. Mediator

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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