Leitende Angestellte: Kündigung leicht gemacht durch Auflösungsantrag des Arbeitgebers?
Leitende Angestellte: Kündigung leicht gemacht durch Auflösungsantrag des Arbeitgebers?

Leitende Angestellte: Kündigung leicht gemacht durch Auflösungsantrag des Arbeitgebers?

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, IWW Institut für Wirtschaftspublizistik

Autor: Dirk Helge Laskawy

Herausgeber / Co-Autor: Arbeitsrecht aktiv

Erscheinungsdatum: 20.04.2001

Quelle: Arbeitsrecht aktiv

Seitenangabe: 58-60


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Aufgrund des geltenden Bestandsschutzprinzips wird der "normale" Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung um den Erhalt des Arbeitsverhältnisses kämpfen und seine Rückkehr in den Betrieb durchzusetzen versuchen. Bei leitenden Angestellten im kündigungsschutzrechtlichen Sinne wandelt sich dieser gesetzlich vermittelte Bestandsschutz in einen Schutz der wirtschaftlichen Interessen durch einen gesetzlich geregelten Abfindungsanspruch, dessen Höhe im Ermessen des Gerichts steht.

Das Kündigungsschutzgesetz eröffnet somit die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit einem leitenden Angestellten - trotz sozial ungerechtfertigter Kündigung - einseitig zu beenden. Der leitende Angestellte geht - zumindest finanziell - nicht leer aus.

Der Beitrag erläutert diese wenig beachtete Materie und zeigt die sich daraus ergebenden Handlungsstrategien auf.

Dirk Helge Laskawy

DE, Leipzig

Partner, FAArbR u. Mediator

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Publikationen: 70

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