Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
Autor: Dirk Helge Laskawy
Herausgeber / Co-Autor: Peggy Lomb
Erscheinungsdatum: 11.09.2004
Quelle: EWiR (Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht)
Seitenangabe: 853-854
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Die Verfasser kommentieren die Entscheidung des BAG vom 23.03.2004 - 3 AZR 151/03 -, die sich mit der Frage befasst, wer nach einem Betriebsübergang für Betriebsrenten der vor dem Betriebsübergang ausgeschiedenen Arbeitnehmer haftet.
Nach kurzer Darstellung des Sachverhaltes zeigen sie auf, mit welcher Begründung der Senat in Fortführung seiner bisherigen gefestigten Rechtsprechung sowohl eine Enthaftung des alten Betriebsinhabers gemäß § 613 a Abs. 2 BGB als auch ein Erlöschen dieser Altverbindlichkeiten nach § 26 HGB in der Fassung vom 01.01.1964 verneint hat. In derartigen Fallkonstellationen könne sich der alte Betriebsinhaber mithin nur durch Schuldübernahme von seiner Haftung befreien. Ob der Sachverhalt anders zu entscheiden gewesen wäre, wenn § 26 HGB in der Fassung vom 01.03.1994 zur Anwendung gekommen wäre, habe das Gericht offen lassen können.
DE, Leipzig
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