Betriebliches Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis
Betriebliches  Eingliederungsmanagement und seine  Auswirkungen in der Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis

Seminar


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Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

Telefon: +49-2238-4784420

Telefax: +49-2238-4784422

pfa-arbeitsrecht.de

Preis: 490,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

Kontaktanfrage

 ■ der Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines
betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschäftigten
■ Begriff, Ziel und Anwendungsbereich des betrieblichen
Eingliederungsmanagements
■ der Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz:
Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung
■ den Folgen der Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen
Vorschrift für den Arbeitgeber
■ Haftungsansprüche gegen den Arbeitgeber
■ den Vorteilen des betrieblichen Eingliederungsmanagements für den
Arbeitgeber (z.B. Prämien und Boni) und für die Beschäftigten
■ den neuen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung sowie
der Einbindung von BR und SBV
■ Die Informationsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
■ den Voraussetzungen zur Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
■ der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in die Praxis:
- Krankenrückkehrgespräche und Erfolgskontrolle
- Analyse von Krankheitsursachen und -verlauf
- Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit
- die Rolle des Integrationsamtes und anderer gemeinsamer Servicestellen
■ Erarbeitung von Mustern für die Betriebspraxis
(Betriebsvereinbarung über die Einführung und Umsetzung des betrieblichen
Eingliederungsmanagements; Anträge des Arbeitgebers gegenüber
Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern auf Prämien oder Bonuszahlungen)
■ Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Zusammenhang mit dem AGG
 

Teilnehmerkreis:
 
Das Seminar richtet sich an alle Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Arbeitnehmer. Es handelt sich um ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BperVG. Freistellung und Kostenübernahme für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber erfolgt nach § 96 Abs. 4 und Abs. 8 SGB IX
Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
06.11.2019
Mannheim
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24.09.2019
Köln
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20.08.2019
Berlin
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20.08.2019
Berlin
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16.07.2019
München
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13.06.2019
Frankfurt (Main)
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16.05.2019
Hamburg
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