Beitrag, Deutsch, 5 Seiten
Autor: Klaus D. Hahne
Erscheinungsdatum: 2006
Seitenangabe: 2291-2295
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Dipl.-Volksw. Klaus D. Hahne:
Im "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" vom 17.3.2006 wurde vom Gesetzgeber mit §5 Abs.1a EStG eine steuerbilanzielle Sonderregelung zur Behandlung risikokompensierender Geschäftsvorfälle (sog. Bewertungseinheiten) geschaffen (zum Gesetzentwurf vgl. Schick/Indenkämpen, BB 2006, 650ff.). Die neue Vorschrift beinhaltet die besondere Form einer unmittelbaren Maßgeblichkeit handelsrechtlicher Bewertungsergebnisse bei sog. Bewertungseinheiten. Als Spezialvorschrift geht die Regelung anderen steuerlichen Vorschriften zur Bilanzierung und Bewertung vor. In der Praxis besteht aber eine Reihe von Anwendungsproblemen, insbesondere die Abgrenzung des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Vorschrift, die Behandlung imperfekter Sicherungsbeziehungen, die Wechselwirkungen zu Steuerbefreiungsvorschriften (namentlich §8b KStG bei der Absicherung von Aktienpositionen) sowie das Verhältnis zur Einschränkung der steuerlichen Verlustberücksichtigung bei Differenzgeschäften i.S. des §15 Abs.4 Sätze 3ff. EStG. Im nachfolgenden Beitrag wird die bilanzielle Behandlung der vorzeitigen Beendigung von Sicherungsbeziehungen und der Abschluss von Anschlusssicherungsgeschäften untersucht. Es wird aufgezeigt, wie in der Bilanzierungspraxis häufig auftretende Fälligkeitsunterschiede bei Grund- und Sicherungsgeschäften steuerbilanziell zu behandeln sind. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorschriften zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten über den Zeitpunkt der Beendigung der Sicherungsbeziehung hinaus wirken.
Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.
Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.
DE, Frankfurt am Main
Steuerberater / Partner
Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung
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