Der digitus impudicus im Arbeitsrecht
Der digitus impudicus im Arbeitsrecht

Der digitus impudicus im Arbeitsrecht

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 18.05.2023

Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht


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Der digitus impudicus im Arbeitsrecht
„Der Stinkefinger ist eine Volksgeste aus der römischen Antike. Auf Lateinisch nannte man ihn ‚digitus impudicus‘. Übersetzt heißt das ‚unverschämter Finger‘.“ Das erklärt uns die freiberufliche Texterin Elsa Stöcker in einem Focus-Online-Beitrag vom 11. Dezember 2021. Wird diese Geste auf einem Foto festgehalten, kann das heutzutage einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen, wenn sie gegen den Arbeitgeber gerichtet ist. Das erklärt uns das LAG Düsseldorf in einem Urteil vom 5. April 2022 (Az. 3 Sa 346/21). Aber ein Kündigungsgrund ist die Geste eben nur, „wenn“. Davon konnte der Arbeitgeber das Gericht in dem entschiedenen Fall nicht überzeugen. (...)

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

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