Die strafrechtichen Bestimmungen des § 34 AWG
Die strafrechtichen Bestimmungen des § 34 AWG

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Teil 1, Das unterschätzte Risiko: Hohe Strafen auch bei reinen Inlandslieferungen

Beitrag, Deutsch, 6 Seiten, Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH

Autor: Dr. Gabriela Burkert-Basler

Erscheinungsdatum: 01.03.2008

Quelle: AW-Prax

Seitenangabe: 105-110


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Die Sanktionen bei Exportverstößen sind gravierend. Sie können nicht nur den Ausfuhrverantwortlichen und den Leiter der Exportkontrolle treffen, sondern auch den einzelnen Exportsachbearbeiter des exportierenden Unternehmens. Darüber hinaus können diese Sanktionen - unter bestimmten Voraussetzungen - aber auch den unternehmensfremden Zulieferer der Güter treffen, der mit dem anschließenden Liefervorgang nichts zu tun hat.

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