Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 09.05.2022
Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht
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Die swingende Grundschullehrerin
„Der Angestellte hat sich so zu verhalten, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird“, hieß es in § 8 Abs. 1 S. 1 des Bundesangestelltentarifvertrags. Und von einer Grundschullehrerin kann man erwarten, dass sie keinen Swingerclub betreibt, meinte das Land Nordrhein-Westphalen und kündigte deshalb einer angestellten Lehrkraft. Der Personalrat und das Arbeitsgericht Herford (Urteil vom 8.11.1999 – 1 Ca 1717/97) fanden das richtig. Das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 19.1.2001 – 5 Sa 491/00) bewertete den Sachverhalt aber etwas lockerer. (...)
DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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