Ein 222.222.222,22 Euro-Schläfchen
Ein 222.222.222,22 Euro-Schläfchen

Ein 222.222.222,22 Euro-Schläfchen

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 14.12.2018

Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht


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Ein 222.222.222,22 Euro-Schläfchen

Auszug:
Schnelligkeit geht vor Genauigkeit – das meinte wohl eine Bankangestellte in einem vom LAG Hessen (Urt. V. 7.2.2013 – 9 Sa 1315/12) entschiedenen Fall. Denn in der Eile gab sie einen Zahlungsbeleg mit dem fehlerhaft ausgewiesenen Betrag von EUR 222.222.222,22 statt richtigerweise EUR 62,40 frei. Nach Auffassung der hessischen Richter kein Problem – zumindest kein so großes, als dass es eine Kündigung rechtfertigt.

Hinweis:
Der Beitrag ist kostenfrei im Internet verfügbar (Bezugsquelle anklicken).

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

Publikationen: 407

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