Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 14.12.2018
Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht
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Ein 222.222.222,22 Euro-Schläfchen
Auszug:
Schnelligkeit geht vor Genauigkeit – das meinte wohl eine Bankangestellte in einem vom LAG Hessen (Urt. V. 7.2.2013 – 9 Sa 1315/12) entschiedenen Fall. Denn in der Eile gab sie einen Zahlungsbeleg mit dem fehlerhaft ausgewiesenen Betrag von EUR 222.222.222,22 statt richtigerweise EUR 62,40 frei. Nach Auffassung der hessischen Richter kein Problem – zumindest kein so großes, als dass es eine Kündigung rechtfertigt.
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DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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