Firmengründung spanische S.L. (spanische GmbH)
Firmengründung spanische S.L. (spanische GmbH)

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Erscheinungsdatum: 2008

Quelle: Spanienclub


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Firmengründung spanische S.L. (spanische GmbH) 

Spanien ist für viele Deutsche nicht mehr nur Urlaubsland, sondern zunehmend auch Zielgebiet wirtschaftlicher Betätigungen.
Die spanische Wirtschaft liegt deutlich über dem Eu-Durchschnitt.
Unter den meist verbreitesten befindet sich die S.L. (sociedad limitada) = "spanische GmbH".

Planen Sie größere Projekte und Investitionen, Konzernen und transnationalen Firmen, so bietet sich die Gesellschaftsform der S.A. an (sociedad anónima) = "spanische AG".

 

Welche Gesellschaftsform ist zweckmäßig?

 

Die spanische S.L.(spanische GmbH)ist zwar die jüngste gesetzliche Gesellschftsform, aber dafür eine der flexibelsten, auf die spezifischen Bedürfnisse des oder der Gesellschafter am idividuellsten gestaltbare Rechtsform. Hevorzuheben ist, dass die Haftung gegenüber den Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

INFO:

Seit dem reformierten spanischen GmbH-Gesetzes sind auch Einmann-S.L.´s gestattet.
Hierfür gelten jedoch besondere Bestimmungen, die in der Gründungsurkunde vor dem Notar Ausdruck finden müssen.

 

Wie hoch ist das Mindestkapital einer S.L.?

 

Das Mindeststammkapital einer S.L. beträgt 3006 € und ist vollständig bei Gründung einzuzahlen.
Dies ist durch Banbestätigung nachzuweisen. Das Gesellschaftskapital ist in Geschäftsanteile aufzuteilen, wobei diese nicht zu gleichen Teilen unter mehreren Gesellschafter zu erfolgen hat.

INFO:

Die Stammeinlage kann auch als Sacheinlage erbracht werden, hierzu ist im Vergleich zur S.A. kein Bewertungsgutachten eines Sachverständigen vorzulegen.

 

Was ist die Gesellschafterversammlung?

 

Die Gesellschafterversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Gesellschaft, sozusagen ihr Parlament.
Die Gesellschafterversammlung bestimmt den oder die Geschäftsführer der Gesellschaft, die in Spanien Administradores (Verwalter) genannt werden.

Diese sind das Exekutivorgan (órgano ejecutivo) der Gesellschaft und vertreten diese auch nach außen.

Sie müssen nicht notwendig Gesellschafter sein oder die spanische Staatsbürgerschaft besitzen.

INFO:

Es ist bei jeder Gründung Pflicht die spanische Steuernumer zu beantragen bzw. im Besitz dieser zu sein.
Bei Eintragung in das spanische Handelsregister wird eine vorläufige "CIF" und spätere permanente "CIF" vergeben.
Dieses ist eine für die jeweilige Gesellschaftsform vergebene eigene Steuernummer unter der die Gesellschft geführt wird.

 

Wie erfolgt die Gründung einer spanischen S.L. ? 

 

Die Gründung erfolgt durch notariele Gründungsurkunde (Escritura de constitución de socied).
Die Gründungsurkunde hat eine Satzung zu enthalten, entweder als Teil, der eigentlichen Gründungsurkunde oder beiliegend als separate Satzung.
Hierin sind alle wesentlichen Einzelheiten der Gesellschaft zu regeln, also das Grundgesetz der Gesellschaft.

Folgende Punkte dürfen nicht fehlen:

1. Die Firma der Gesellschaft, also ihr Name
2. Zweck der Gründung, also ihr Geschäftstätigkeitsfeld
3. Das Geschäftsjahr
4. Sitz der Gesellschaft
5. Das Stammkapital und seine Aufteilung
6. Die Geschäftsführung

Mit Eintragung der Gesellschaft in das spanische Handelsregister erlangt die Gesellschaft ihre endgültige Rechtfähigkeit.
Gleichwohl das die Gesellschaft auch vorher schon ihre Tätikeit aufnehmen kann, dann jedoch ohne den Schutz der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital.

Welche steuerliche Aspekte kommen auf die S.L. zu? 

Spanische Kapitalgesellschaften, wozu die S.L. und die S.A. gehören unterliegen der spanischen Körperschaftssteuer, soweit diese in Spanien ansäßig sind.
In Spanien ansäßig it eine Gesellschaft, die nach spanischen Recht gegründet wurde und ihren Sitz in Spanien führt.

Mit der Körperschaftssteuer werden alle erlangten Erträge der Gesellschaft besteuert, einschließlich der im Ausland erzielten Erträge. Besteuerungsgrundlage ist jeweils das Geschäftsjahr.

Der allgemeine Steuersatz beträgt bei der Körperschaftsteuer 35%.

Der Steuersatz für Nicht-Residente beträt je nach Art der Einkünfte bei der Einkommensteuer zwischen 25% und 35%.

Gründungsvorgang 

Der Gründungsvorgang ist simple und sollte durch einen Fachmann geregelt werden. Der Rechtsservice Spanien empfiehlt sich stets vorher beraten zu lassen.

Tip:

Die steuerlichen Aspekte und die lückenlose Führung Ihrer Gesellschaft wird in den meisten Fällen durch eine spanische Gestoria geführt. Um spätere Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen bereits zu Beginn Ihres Vorhabens sich an eine Gestoria zu wenden. Sie ersparen sich Zeit, Kosten und viele werwirrende Aussagen von angeblichen Fachleuten. Viele Gestorias beschäftigten bereits deutschsprachiges Personal.


Kontaktieren Sie den Rechtsservice Spanien für nähere Informationen.

 

1. Negative Namensabfrage beim zentralen spanischen Handelsregister
 
 
2. Beantragung einer Steuernummer (NIE) für den/die Gesellschafter
 
 
3. Eröffnung und Einrichtung eines Bankkontos bei einer in Spanien ansässigen Bank und
    Einzahlung des Stammkapitals
 
 
4. Erstellung einer Gründungsurkunde / Gesellschaftssatzung
 
 
5. Notarielle Beurkundung
 
 
6. Beantragung einer Steuernummer (CIF) für die Geselschaft (in diesem Stadium erhält man
    eine vorläufige CIF Nummer für die Gesellschaft in Gründung)
 
 
7. Zahlung der Stempelsteuer, dies ist die Steuer, die auf Vermögensütertragungen und
    dokumentierte Rechtshandlungen in Höhe von 1% des Gesellschafkapital.
    Einzahlungsfrist: 1 Monat
 
 
8. Eintragung ins spanische Handelsregister (Registro Mercantil)
 
 
9. Erhalt der endgültigen Steuernummer (CIF) der Gesellschaft
 
 
 
 
 
 
 

 

10.Gründungskosten (Notarkosten,Stempelsteuer,Eröffnungslizenz,sonstige Erlaubnisse
     unterchiedliche gemeindliche Steuer)

 

 


Bestellung eines Grundbuchauszuges

Pruefen Sie die Umsatzsteuer Identifikationsnummer Ihres Kunden / Auftraggebers im Ausland.
Oftmals erleben Firmenbetreiber bei Einreichung ihrer Rechnungen gegenüber dem Steuerberater die böse Überraschung, dass sowohl bei Rechnungseingang wie auch bei Rechnungsausgang die Umsatzsteuer Identifikationsnummer der Gegenseite nicht aktiviert ist vor dem Finanzamt. Hier haben Sie die Möglichkeit diese vor Rechnungsstellung zu prüfen.
Dieser Dienst ist keine Gewährleistung für die Richtigkeit der ausgeworfenen Informationen. Im Falle, dass Sie bemerken, dass keine Zuordnung zu finden ist, nehmen Sie mit dem zuständigem Finanzamt des betroffenen Kontakt auf.
In den meisten Fällen sind diese behilflich bei der Klärung dieser Angelegenheit.

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