Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 29.09.2018
Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht
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Grüß Gott – und Deinen Arbeitgeber!
Auszug:
Höflichkeit ist eine Zier. Und Arbeitnehmer sollten sich nicht zieren, ihren Chef zu grüßen – selbst wenn sie ihn außerhalb des Betriebs antreffen. Ob ein unterlassener Gruß allerdings so schlimm ist, dass dieser gleich eine Kündigung rechtfertigt, ist fraglich. Das LAG Köln (Urt. v. 29.11.2005 – 9 [7] Sa 657/05) hat das jedenfalls verneint.
Hinweis:
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DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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