Beitrag, Deutsch, Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner
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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner
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Heimliche Gesprächsaufnahmen können den Job kosten. Diese Lektion musste auch eine Mitarbeiterin der Bundes-agentur für Arbeit lernen, die heimlich ein Personalgespräch mit dem Smartphone aufzeichnete. Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2016 - 7 Sa 220/15 -diesen Fall entschieden. Die gegenteilige Variante ist allgemein bekannter: häufig sind es Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter in unzulässiger Weise abhören oder überwachen.
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