Kein Grund für einstweilige Verfügung nach selbst richtig gestellter Negativ-Bewertung in Online-Portal
Kein Grund für einstweilige Verfügung nach selbst richtig gestellter Negativ-Bewertung in Online-Portal

Kein Grund für einstweilige Verfügung nach selbst richtig gestellter Negativ-Bewertung in Online-Portal

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, C. H. Beck Verlag oHG

Autor: Guido Aßhoff, LL.M.

Erscheinungsdatum: 15.04.2011


Aufrufe gesamt: 322, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

C. H. Beck Verlag oHG

Telefon: +49-89-38189-0

Telefax: +49-89-38189-398

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

Die Besprechung beschäftigt sich mit der praktisch relevanten Frage des Entfallens eines Verfügungsgrundes in einem Verfügungsverfahren, im Fall von Negativbewertungen auf Onlineplattformen. Die besprochene Entscheidung ist insoweit für Verkäufer auf Onlineplattformen von Bedeutung, als eine negative Bewertung im Onlineportal schon aus formalen Gründen nicht mit einer einstweiligen Verfügung angegriffen werden kann, wenn eine Möglichkeit zur Richtigstellung einer negativen Bewertung auf dem Onlineportal besteht, es sei denn der gewerbliche Verkäufer kann konkrete Beeinträchtigung seiner Rechtsposition glaubhaftmachen. Für Rückfragen steht der Autor gerne zur Verfügung.

Guido Aßhoff, LL.M.

DE, Frechen

Partner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz & Fachanwalt für IT-Recht

AßHOFF.Legal

Publikationen: 34

Veranstaltungen: 12

Aufrufe seit 04/2007: 8813
Aufrufe letzte 30 Tage: 57