Mitarbeiter muss strittiger Versetzung nicht folgen
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Beitrag, Deutsch, Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner

Autor: Martin Müller

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Paukenschlag beim BAG: Deutschlands höchste Arbeitsrichter haben in der letzten Woche eine umstrittene Rechtsprechung gekippt, wonach Mitarbeiter auch strittigen Weisungen ihres Arbeitgebers so lange folgen müssen, bis diese rechtskräftig für unwirksam erklärt wurden.

Martin Müller

DE, Frankfurt am Main

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