Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
Autor: Dirk Helge Laskawy
Herausgeber / Co-Autor: Peggy Lomb
Erscheinungsdatum: 24.01.2007
Quelle: EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
Seitenangabe: 41-42
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Die Verfasser kommentieren die Entscheidung des BAG vom 13.07.2006 - 8 AZR 303/05, ZIP 2006, 2143, die sich vor dem Hintergrund der Rechtzeitigkeit des Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gemäß § 613 a Abs. 6 BGB mit der Unterrichtungspflicht nach § 613 a Abs. 5 BGB befasst.
Nach kurzer Darstellung des Sachverhalts und der Entscheidungsgründe führen sie aus, das insbesondere für die Arbeitgeberseite sehr praxisrelevante Urteil verdiene Zustimmung. Es enthalte konkrete Vorgaben hinsichtlich des Umfangs der Unterrichtungspflicht und schaffe damit Rechtssicherheit. Richtig sei insbesondere die Ansicht, dass der Arbeitgeber über Verhandlungen mit dem Betriebsrat nicht berichten müsse, wenn - wie vorliegend - zum Zeitpunkt der Unterrichtung der Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans noch nicht beabsichtigt gewesen sei. Auch bestehe in derartigen Fällen grundsätzlich keine Pflicht zur nachträglichen Unterrichtung, denn der Anspruch sei erfüllt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die zum Zeitpunkt der erstmaligen Unterrichtung maßgeblichen Informationen mitgeteilt habe.
DE, Leipzig
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