
Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, hat der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) durchzuführen (§ 84 Abs. 2 SGB IX). In einer Entscheidung vom 12.07.2007 befasst sich der 2. Senat des BAG erstmals mit der Frage, wie sich die Verletzung dieser arbeitgeberseitigen BEM-Pflicht auf die Wirksamkeit einer personen-(krankheits-)bedingten Kündigung auswirkt. Der BB-Kommentar stellt die Grundsatzentscheidung vor und gibt einen Überblick über die Praxisfolgen des Urteils.