Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Arbeitsrecht aktiv
Autor: Dirk Helge Laskawy
Erscheinungsjahr: 2012
Quelle: Arbeitsrecht aktiv (AA)
Seitenangabe: 101-103
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Ein Arbeitnehmer, der einmal in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, hatte bisher schlechte Karten, erneut den Sprung ins Unternehmen zu schaffen, wenn der Arbeitsvertrag sachgrundlos befristet war. Eine Befristung ohne Sachgrund kann nur am Anfang eines Arbeitsverhältnisses erfolgen und ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Der Wortlaut spricht dafür, dass noch nie ein Arbeitsverhältnis bestanden haben darf.
DE, Leipzig
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