Beitrag, Deutsch, 4 Seiten
Autor: Dr. Stefan Müller
Erscheinungsdatum: 2004
Quelle: Betriebs-Berater ( BB )
Seitenangabe: 1849 - 1852
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Kündigungsschutzklagen werden häufig mit einem sog. allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch verbunden. Ist der Arbeitnehmer mit seiner Kündigungsschutzklage in 1. Instanz erfolgreich, dann wird der Arbeitgeber hier im Regelfall zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens verurteilt. Mit dem Ausspruch einer Folgekündigung können die damit verbundenen Rechtsfolgen unter bestimmten Voraussetzungen verhindert werden. Ob dies auch mittels Erhebung einer Auflösungsklage nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG möglich ist, wird in dem Beitrag behandelt.
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