Die neue Zwei-Geschäftsleiteranforderung für Factoring- und Leasing-Institute
Die neue Zwei-Geschäftsleiteranforderung für Factoring- und Leasing-Institute

Die neue Zwei-Geschäftsleiteranforderung für Factoring- und Leasing-Institute

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, KOCH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Autor: Dr. Maximilian Koch

Herausgeber / Co-Autor: KOCH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Erscheinungsdatum: 19.01.2023


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Ab dem 01.01.2024 sind sämtliche Factoring- und Leasing-Unternehmen in Deutschland verpflichtet, mindestens zwei hauptamtliche Geschäftsleiter zu haben. Es ist zu erwarten, dass durch diese aufsichtsrechtliche Neuerung die Nachfrage am Führungskräftemarkt für Personen mit Geschäftsleiterqualitäten stark zunehmen wird. Damit stellt sich gerade für kleinere und mittlere Institute die Frage, ob dieser Personalbedarf durch eine interne Stellenbesetzung gedeckt werden kann und welche Anforderungen dabei zu beachten sind.

Dr. Maximilian Koch

DE, Düsseldorf

Rechtsanwalt, Geschäftsführer

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