Freistellungsklauseln bei Führungskräften im Einzelfall unwirksam
Freistellungsklauseln bei Führungskräften im Einzelfall unwirksam

Freistellungsklauseln bei Führungskräften im Einzelfall unwirksam

Beitrag, Deutsch, LKS Rechtsanwälte

Autor: Robert C. Lentzsch

Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwälte

Erscheinungsdatum: 2015


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Gerade bei Führungskräften stellt sich die Frage, ob Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen rechtlich für den Fall einer Kündigung wirksam vereinbart werden können. Die zitierte Entscheidung gibt eine Antwort.

Robert C. Lentzsch

DE, Frankfurt am Main

Partner / Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

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