Honorarvereinbarungen mit Betriebsratsanwälten
Honorarvereinbarungen mit Betriebsratsanwälten

Honorarvereinbarungen mit Betriebsratsanwälten

Besprechung des Beschluss des BAG vom 14. Dezember 2016 – 7 ABR 8/15

Beitrag, Deutsch, Eine Seite

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 15.11.2017

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht 11/2017

Seitenangabe: 677


Aufrufe gesamt: 17, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

keine Angaben

Referenzeintrag

Weitere Informationen über:

Prof. Dr. iur. Arnd Diringer:

Kontakt

Honorvereinbarungen mit Betriebsratsanwälten

Auszug:
Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat streiten über die Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen entstanden sind.
Die Arbeitnehmervertretung hatte dem Rechtsanwalt einen Stundensatz von 290 Euro netto für die anwaltliche Tätigkeit sowie 100 Euro netto je Reisestunde zzgl. Reisekosten zugesagt. Die darauf beruhende Gesamtrechnung beträgt 35.996,40 Euro. Der Arbeitgeber lehnte die Begleichung dieser Forderung ab.

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

Publikationen: 407

Aufrufe seit 11/2005: 24166
Aufrufe letzte 30 Tage: 13