Muss in die Datenschutzerklärung ein Hinweis zur Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen?

Muss in die Datenschutzerklärung ein Hinweis zur Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen?

Ja,es sind gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO sind anzugeben: "gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten "

Hallo,

 

ja, das muss aufgenommen werden. Allerdings reicht die Nennung der Kategorie. Also: "Für unser Forderungsmanagement bedienen wir uns Inkassounternehmen. Diese bekommen personenbezogene Daten, wenn wir sie zur Bearbeitung von Fällen in Anspruch nehmen. Mit beauftragten Unternehmen sind Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen. Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f. Unser berechtigtes Interessen ist die Einziehung von Forderungen." Das ist ein Beispiel. Sie können das auch in eigene Worte fassen.

Scheuen Sie sich nicht, mich anzusprechen. Ich berate Unternehmen in Datenschutzfragen.

 

Herzliche Grüße

Dirk Wolf

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