Welche Auswirkungen hat die Datenschutzgrundverordnung auf das Marketing?

Welche Auswirkungen hat die Datenschutzgrundverordnung auf das Marketing?

Zuletzt wurde vom Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigt, dass Facebook Werbung über Custom Audience (Email Adressen, die in einen Hash Wert umgewandelt werden) rechtswidrig ist, sofern keine Einwilligung der Email-Adressen-Inhaber vorliegt.

Tracking Cookies erfordern nach Auffassung der Datenschutzkonferenz (DSK) ein Opt-In, also eine vorige Einwilligung. Dazu gibt es noch keine aktive Rechtssprechung, die Rechtsunsicherheit ist also höher als früher, wenn man ohne Opt-In arbeitet. Ein Opt-Out ist grundätzlich notwendig, war es aber vorher auch schon.

Was Newsletter angeht:

Eine gesonderte Einwilligung per Checkbox ist anzuraten, verringert also potentiell die Konvertierungsrate.

Das Kopplungsverbot verbietet das Anbieten von "kostenfreiem" Material wie eBooks gegen Herausgabe einer Mailadresse - denn man könnte das eBook ja auch einfach zum Download auf der Webseite anbieten. Das Verbot kann umgangen werden, wenn man einen Newsletter anbietet und gratis dazu ein eBook anbietet ("Wenn Sie sich zum Newsletter registrieren, erhalten Sie gratis ein eBook dazu"). Oder man bietet das eBook gegen Herausgabe der Mailadresse an ODER gegen eine kleine Bezahlung (dann sollte das Produkt aber auch wirklich etwas Wert sein, wenn man keine Image-Verluste riskieren möchte).

Noch mehr Vorschriften gelten, noch mehr Vorsicht und Cleverness ist angebracht, wenn Kunden in Werbeansprachen bzw. Kampagnen einbezogen werden. Interessante Konsequenz: Das Marketing muss näher an das CRM-System heranrücken. Weil die Kundenzusagen bzw. Regelbestätigungrn sinnvollerweise im CRM dokumentiert werden. Das CRM wird zur Beweisbasis für eine regelkonforme Kundenansprache.

Und nun eine persönliche Sicht: Wer ist in der Lage, die Bürokraten in Brüssel, Berlin und sonst wo in der Welt aufzuhalten. Die DSGV ist Ausdruck für eine schleichende Entmündigung der Menschen. Mich kann jeder kontakten - auch ohne meine Genehmigung. Wenn ich so viele Services im Internet gratis bekomme, dann kann ein Online-Dienstleister meine Daten auch ruhig verkaufen. Ich bin interessiert an Angeboten, die meiner Bedürfnisstruktur entsprechen. Und was ich nicht brauche und nicht kaufen will, das klicke ich einfach in den Papierkorb. Wirklich sinnvoll ist nur das Recht auf Datenlöschung in den sozialen Netzwerken.

Die DS-GVO hat auch inm Bereich Marketing Auswirkungen. Insbesondere muß die Einhaltung der Vorgaben der DS-GVO und des TMG auf den Websiten umgesetzt werden. Auch beim Versand von Newslettern müssen die Vorgaben eingehalten werden. Bei sämtlichen Marketingaktionen ist darauf zu achten, dass für die Datenerfassung entweder ein Eralubnistatbestand vorliegt oder eine entsprechende Einverständniserklärung eingeholt wird. Selbstverständich muß auch bei Marketingaktionen darauf geachtet werden, dass die Informationspflichten erfüllt werden.

Meiner Meiunung nach weist uns die DS-GVO den Weg zu "sauberem" Marketing. Wir werden durch sie verpflichtet, die "Empfänger" von Marketing, datenschutzrechtlich "Betroffene" genannt, ernst zu nehmen. Das hilft uns, uns auf das zu fokussieren, was unsere Aufgabe sein sollte: ehrlich Information über die Vorteile unserer Produkte und Dienstleistungen. Das Stichwort ist Transparenz. Wir müssen (Art. 5 Nummer 1) die Betroffenen auf rechtmäßige Weise, fair und transparent darüber informieren, was wir mit ihren Daten vorhaben. Dieser Fokus hilft dabei, unerhebliches von wirklich wichtigem zu trennen. Viel "Datenschrott", der früher gedankenlos erhoben wurde, kann heute getrost beisiete gelassen werden.

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