Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermögensverwaltung von Kreditinstituten
Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermögensverwaltung von Kreditinstituten

Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermögensverwaltung von Kreditinstituten

Zugleich kritische Anmerkungen zu aktuellen Verwaltungserlassen

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2007

Seitenangabe: 240 - 244


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Die umsatzsteuerliche Behandlung von Vermögensverwaltungsleistungen ist gegenwärtig vielfältig umstritten. Die gesetzlichen Regelungen zum Leistungsort für Bank- und Finanzdienstleistungen in § 3a Abs. 4 Nr. 6 Buchst. a) UStG wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 im Hinblick auf Umsätze aus der Verwaltung von Sondervermögen geändert. Der EuGH hat kürzlich zum Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für entsprechende Verwaltungsleistungen Stellung genommen und die Finanzverwaltung hat sich in verschiedenen aktuellen Anweisungen mit der Besteuerung von Vermögensverwaltungsleistungen von Banken beschäftigt. Diese Anweisungen betreffen die Frage der Abgrenzung von Vermögensverwaltungsleistungen zu steuerfreien Geschäften mit Wertpapieren. Da die Verwaltungsauffassung in verschiedenen Fallkonstellationen zu einer Abweichung gegenüber der bisherigen Besteuerungspraxis führt, wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2006 geschaffen. Für künftige Leistungen droht aus der Verwaltungsmeinung eine umsatzsteuerlich verursachte Verteuerung der Vermögensverwaltung von Banken. In dem Beitrag werden die aktuellen Entwicklungen zusammengefasst. Schwerpunktmäßig wird die Auffassung der Finanzbehörden zur Besteuerung von Vermögensverwaltungsleistungen von Banken analysiert. Rechtliche und tatsächliche Streitpunkte im Zusammenhang mit der vorgelegten Verwaltungsmeinung werden dargestellt. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die von der Finanzverwaltung vorgesehene Besteuerungswirkung in der Praxis vielfältig ins Leere läuft, da Wertpapiertransaktionen umsatzsteuerlich separat von einer Vermögensverwaltung zu besteuern sind.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung

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