Weihnachtsfeier: Nur der, der kommt, kommt auch in den Genuss dessen, was es dort gibt
Weihnachtsfeier: Nur der, der kommt, kommt auch in den Genuss dessen, was es dort gibt

Weihnachtsfeier: Nur der, der kommt, kommt auch in den Genuss dessen, was es dort gibt

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 30.11.2018

Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht


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Weihnachtsfeier: Nur der, der kommt, kommt auch in den Genuss dessen, was es dort gibt

Auszug:
Nur brave Kinder bekommen Weihnachtsgeschenke, behaupten viele Eltern. Das mag stimmen oder auch nicht. Fest steht, dass nur Arbeitnehmer, die brav an der betrieblichen Weihnachtsfeier teilnehmen, ein Weihnachtsgeschenk von ihrem Arbeitgeber bekommen. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden (Urteil vom 9.10.2013, 3 Ca 1819/13).

Hinweis:
Der Beitrag ist kostenfrei im Internet verfügbar (Bezugsquelle anklicken).

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

Publikationen: 407

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