Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 30.11.2018
Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht
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Weihnachtsfeier: Nur der, der kommt, kommt auch in den Genuss dessen, was es dort gibt
Auszug:
Nur brave Kinder bekommen Weihnachtsgeschenke, behaupten viele Eltern. Das mag stimmen oder auch nicht. Fest steht, dass nur Arbeitnehmer, die brav an der betrieblichen Weihnachtsfeier teilnehmen, ein Weihnachtsgeschenk von ihrem Arbeitgeber bekommen. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden (Urteil vom 9.10.2013, 3 Ca 1819/13).
Hinweis:
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DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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