Werbung in Autoreply-Mail
Werbung in Autoreply-Mail

Werbung in Autoreply-Mail

Beitrag, Deutsch, Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Autor: Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht

Herausgeber / Co-Autor: Timo Schutt

Erscheinungsdatum: 2016


Aufrufe gesamt: 56, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Telefon: +49-721-120-500

Telefax: +49-721-120-505

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine gegen den zuvor geäußerten Willen des Empfängers automatisiert (also als so genannte Autoreply-Mail) übersandte E-Mail mit – zumindest auch – werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Empfängers darstellt und dieser damit einen Unterlassungsanspruch hat, also damit der Absender der Mail auch kostenpflichtig abgemahnt werden kann...."

Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht

DE, Karlsruhe

Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Publikationen: 261

Aufrufe seit 11/2008: 6476
Aufrufe letzte 30 Tage: 15