Beitrag, Deutsch, Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Autor: Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht
Herausgeber / Co-Autor: Timo Schutt
Erscheinungsdatum: 2016
Aufrufe gesamt: 56, letzte 30 Tage: 1
Verlag
Telefon: +49-721-120-500
Telefax: +49-721-120-505
Preis: kostenlos
Bezugsquelle:
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine gegen den zuvor geäußerten Willen des Empfängers automatisiert (also als so genannte Autoreply-Mail) übersandte E-Mail mit – zumindest auch – werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Empfängers darstellt und dieser damit einen Unterlassungsanspruch hat, also damit der Absender der Mail auch kostenpflichtig abgemahnt werden kann...."
Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht
DE, Karlsruhe
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Publikationen: 261
Aufrufe seit 11/2008: 6476
Aufrufe letzte 30 Tage: 15