Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
Autor: Dirk Helge Laskawy
Herausgeber / Co-Autor: Peggy Lomb
Erscheinungsdatum: 23.12.2005
Quelle: EWiR (Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht)
Seitenangabe: 877-878
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Die Verfasser kommentieren die Entscheidung des ArbG Wuppertal vom 15.06.2005 - 5 BV 20/05 - "Wal-Mart", die sich mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates bei Einführung so genannter Ethikrichtlinien befasst.
Nach kurzer Darstellung des Sachverhaltes und der Entscheidungsgründe führen sie aus, der erste zu dieser Problematik ergangene Beschluss eines deutschen Arbeitsgerichtes verdiene Zustimmung. So sei das Gericht zutreffend davon ausgegangen, der Verhaltenskodex sei nicht insgesamt mitbestimmungspflichtig, sondern dass für jeden einzelnen Abschnitt des Verhaltenskodex geprüft werden müsse, ob Mitbestimmungsrechte verletzt seien und dem Betriebsrat insoweit ein Unterlassungsanspruch zustehe. Eine Mitbestimmungspflichtigkeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG habe das Gericht zutreffend für den Abschnitt bejaht, indem die Untersagung privater Beziehungen oder von Liebesbeziehungen unter Arbeitnehmern geregelt worden sei; mitbestimmungspflichtig sei des Weiteren die Einführung einer anonymen Telefonhotline zur Meldung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex.
Die Verfasser weisen abschließend darauf hin, dass Ethikrichtlinien eine zunehmende Bedeutung erlangen werden, da börsennotierte Unternehmen in den USA zur Einführung solcher Richtlinien auch bei ihren Tochterunternehmen verpflichtet sind.
DE, Leipzig
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