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Besonderer Schutz für Frauen Martin Mohr hat die Informationspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber genau genommen - zu genau. Statt der vorgeschrieben acht Wochen hat er zwölf Wochen vorher Elternzeit beantragt. Gut gemeint, aber leider ein folgenreicher...
Trotz Kündigung: Arbeitnehmer darf nicht von elektronischer Kommunikation im Unternehmen ausgeschlossen werden / Abkoppelung stellt Diskriminierung dar / Internet und Intranet sind wie Telefonanschluss zu behandeln