Das Grundanliegen der Betriebsverfassung ist es, den Arbeitnehmern in den betrieblichen Entscheidungen, die ihr tägliches Dasein nachhaltig gestalten, Mitwirkungsbefugnisse zu gewähren.
Dadurch wird die im Rahmen des Arbeitsvertrages bestehende Regelungsbefugnis des Arbeitgebers eingeschränkt, d. h. seine Leitungsbefugnis und sein Direktionsrecht wird in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen des Betriebsverfassungsgesetzes begrenzt. Damit wird einerseits die betriebliche Ordnung und Organisation im gewissen Rahmen festgelegt, andererseits umfasst der Gesetzeszweck auch Schutz und Förderung des Wohls der einzelnen Arbeitnehmer.
Das so beschriebene Ziel der Betriebsverfassung beschränkt sich allerdings in seinen Rechtswirkungen auf den im Betriebsverfassungsgesetz beschriebenen Geltungsbereich, der sachlicher und persönlicher Natur ist.
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Fachanwältin für Arbeitsrecht
Christine Meichsner
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