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Die Zeitarbeit, offiziell Arbeitnehmerüberlassung genannt, ist auch heutzutage immer noch ein sehr umstrittenes Thema. Fakt ist allerdings, dass sie in der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken ist. Es handelt sich dabei um eine Form der Personalvermittlung oder auch Personaldienstleistung, bei der ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gegen ein entsprechendes Entgelt an einen dritten zur Arbeitsleistung überlassen wird. Der Verleiher wird somit zu einem zwischengeschalteten Agenten (ähnlich, wie man es im Theaterbereich oder anderen Domänen findet), sodass die ursprüngliche direkte Zweiparteienbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zumindest teilweise aufgehoben und zu einer Dreiparteienbeziehung wird, bei der bestimmte Rechte und Pflichten des Arbeitgebers zumindest teilweise auf den Entleiher übertragen werden. Der Entleiher hat jedoch keinesfalls freie Hand im Umgang mit den Arbeitnehmern. Seine Tätigkeit wird in Deutschland durch ein eigenes Gesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, dem die europäische Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG vom 19. November 2008 über Leiharbeit zugrunde liegt.
Das Prinzip der Personaldienstleistung stammt ursprünglich aus den USA, wo zwei Anwälte im Jahr 1948 kurzfristig eine Sekretärin suchten und so auf die Idee kamen, eine Firma für Arbeitnehmerüberlassung zu gründen. Das Konzept verbreitete sich rasch in Europa. So eröffneten bereits in den 50er-Jahren entsprechende Büros in Paris und London. Heute gibt es auf dem stark fragmentierten Markt allein in Deutschland über 11.500 Zeitarbeitsfirmen, die circa zwei Prozent der arbeitenden Bevölkerung beschäftigen.
Obwohl gemäß Artikel 5 Abs. 1 Unterabs. 1 der europäischen Leiharbeitsrichtlinie ein Grundsatz zur Gleichbehandlung von Leiharbeitern festgeschrieben ist, der selbstverständlich auch im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz repräsentiert ist, findet sich eine Öffnungsklausel, die in vielen Fällen dazu geführt hat, dass die Ausnahme oft zur Regel geworden ist. Allgemein liegen für Arbeitnehmer jedoch große Chancen im Bereich der Zeitarbeit: So kann aus einem befristeten Arbeitsverhältnis über einen Zeitarbeitsvertrag durch eine Weiterbeschäftigung beim Entleiher ein unbefristetes Einstellungsverhältnis werden. Dies kann nach Ablauf einer festgelegten Überlassungsdauer in Form einer kostenfreien Übernahme erfolgen.
Für Arbeitgeber und UnternehmenIn liegen die Chancen der Personalvermittlung durch spezialisierte Personaldienstleister, die im Übrigen eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammenarbeiten, vor allem in einem sinnvollen und wirtschaftlichen Personaleinsatz für zeitlich befristete Aufgabenstellungen.
Geschäftsführerin, CONNECT Personal-Service GmbH
Frau Durian ist Spezialistin für Personaldienstleistungen und ist bei der CONNECT Personal-Servie GmbH Ansprechpartnerin für Personalvermittlung und Zeitarbeit. Desweiteren ist Ariane Durian Bundesvorsitzende des Arbeitgeberverbandes iGZ e.V..
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Geschäftsführer, Lamoller Consultants Beratungsgesellschaft für externes Personalmanagement
Als Berater für externes Personalmanagement berät Herr Lamoller mit seinem Team Unternehmen, wie dieses einen sicheren und effizienten Einsatz von externem Personal bewerkstelligen.
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Hauptgeschäftsführer (Arbeitgeberverband), Arbeitgeberverband Zeitarbeit-iGZ e.V.
Herr Rechtsanwalt Werner Stolz ist Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). Er ist Autor zahlreicher Fachartikel über das Themengebiet Zeitarbeit und auch als Referent tätig.
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Die CONNECT Personal-Service ist Anbieter von Dienstleistungen rund um die Themen Personalvermittlng und Zeitarbeit. An mehreren Standorten in Deutschland unterstützt sie somit Unternehmen bei der Überwindung von Personalengpässen und -problemen. Die CONNECT Personal-Service steht in enger Verbindung zur CONNECT HR-Consulting, die Beratungsleistungen zum Personalmanagement anbietet.
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Arbeitgeberverband Zeitarbeit-iGZ e.V.
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen ist der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche. Seine Aufgaben sieht er in der Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltungsberufs-genossenschaft, Verbänden und Gesellschaft. Darüber hinaus veranstaltet der Verband Kongresse und Podiumsdiskussionen sowie Seminare und Workshops zu Themen der Zeitarbeitsbranche.
Experten: 1
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Informieren Sie sich über die rechtlichen Voraussetzungen der Zeitarbeit und wie Sie dadurch Ihren Personaleinsatz flexibler gestalten können. Die aktuelle Ausgabe gibt Ihnen Einblick in die neueren Bestimmungen des AÜG zum gesetzlichen Mindestlohn und aktuellen Tarifverträgen.
Autoren: 2
Arbeits- und Beschäftigungsformen im Wandel
Dieses Buch gibt Führungskräften und Personalmanagern einen Einblick in verschiedene Konzepte des flexiblen Personaleinsatzes und zeigt auf, wie diese neuen Beschäftigungsformen sinnvoll eingesetzt werden können.
Autoren: 4
Die Schwerpunkte dieses Buches liegen in der Betrachtung der rechtlichen Aspekte von Zeitarbeit und deren praktischer Bedeutung. Es werden die besonderen Handlungs- und Problemfelder der Zeitarbeit erörtert und strittige Fragen anhand der aktuellen Rechtsprechung erläutert.
Autoren: 3
Unternehmen: 1
Tarifverträge in der Zeitarbeit
In diesem Buch wird Zeitarbeit unter dem Aspekt des Spannungsverhältnisses zwischen gesetzlicher Gleichstellung und Tarifautonomie untersucht.
Autoren: 1
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Dieser kompakte Kommentar zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gilt als Standardwerk zum Recht der Leiharbeit. Er bietet einen Überblick über den aktuellen Gesetzesstand und berücksichtigt dabei auch die neuere Literatur.
Autoren: 1
Unternehmen: 1
Leiharbeit und Werkvertrag in der Praxis
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Formen, Risiken und den Ablauf des Fremdpersonaleinsatzes, die Rechtsbeziehung zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern.
Autoren: 2
Unternehmen: 1